Portrait von Gabriele Groneberg
Gabriele Groneberg
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Gabriele Groneberg zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ulrich F. •

Frage an Gabriele Groneberg von Ulrich F.

Sehr geehrte Frau Gronenberg,

derzeit steht das Thema Fracking auf der politischen Tagesordnung und Bundesrat und Bundestag haben die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung zur Regulierung von Fracking in Deutschland bereits in erster Lesung beraten. Gerade für Niedersachsen ist dieser Gesetzgebungsprozess von großer Bedeutung. Auch auf Grund der Erfahrungen mit der konventionellen Erdgasförderung in Niedersachsen wirft der aktuelle Gesetzgebungsprozess aber einige Fragen auf:

1) Der Einsatz der Fracking-Technik ist mit großen Risiken verbunden, der wirtschaftliche Nutzen von Fracking in Deutschland ist hingegen umstritten. Halten Sie vor diesem Hintergrund ein Verbot der Technik für vertretbar?
2) Die Frage, ob in Deutschland Fracking zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas eingesetzt wird ist von gesellschaftlicher und politischer Relevanz. Sollte die Letztentscheidung über eine solche Frage nicht beim Bundestag liegen?
3) Der Gesetzesentwurf sieht vor, Fracking in Kohleflöz- und Schiefergestein bis zu einer Tiefe von 3000 Metern zu verbieten. Wie stehen Sie zu dieser Grenzziehung?
4) Die Einführung eines wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes als zulassungsvoraussetzung von Fracking-Maßnahmen kann den Schutz von Mensch und Grundwasser sicherer machen? Teilen Sie diese Auffassung und wenn nein, warum nicht?
5) Nach herrschender Meinung zählt Sandstein als Tight Gas-Lagerstätte auch zu den sogenannten unkonventionellen Lagerstätten. Warum soll Tight Gas-Fracking dennoch erlaubt werden?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Gabriele Groneberg
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Frischgesell,
bitte entschuldigen Sie meine doch sehr späte Antwort. Aber nun ist der Gesetzentwurf vom Bundestag beschlossen worden und ich kann Ihnen so möglichst genau auf Ihre Fragen eine Auskunft geben.
Ein „Verbot von Fracking“, wie Sie es ausdrücken, ist ein wenig zu pauschal. Konventionelles Fracking wird schon seit geraumer Zeit in Deutschland betrieben und das wird auch so bleiben.
Das unkonventionelle Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein wird jedoch verboten. Die einzigen Ausnahmen bilden hier wissenschaftliche Probebohrungen, von denen es bundesweit höchstens vier geben darf und die mit strengsten Auflagen versehen sind. Der Schutz von Mensch, Umwelt und Trinkwasser hat hier für uns höchste Priorität.
Ich lese aus Ihren Fragen heraus, dass Sie auch dem bisherigen konventionellen Fracking kritisch gegenüberstehen. Auch hier gibt es durchaus berechtigte Kritikpunkte, die wir sehr ernst genommen haben und auch konkret in das Gesetz hineingeschrieben haben.
Für alle Fracking-Maßnahmen wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung zur Pflicht, sowie eine zwingende Beteiligung der Öffentlichkeit. Des Weiteren werden die bestehenden Schutzzonen ausgeweitet. Es wird kein Fracking unter Naturschutzgebieten, Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Gebieten für die Trinkwassergewinnung geben. Fracking wird nur möglich sein mit dem Einvernehmen der Wasserbehörden.
Auch für das Lagerstättenwasser werden neue Regelungen getroffen. So ist der Stand der Technik für die Betreiber zwingend einzuhalten. Eine Verpressung des Flow Back wird untersagt. Die eingesetzte Frackflüssigkeit darf insgesamt maximal schwach wassergefährdend sein.
Sie sehen, wir tun alles um die Sicherheit von Mensch, Umwelt und Trinkwasser zu schützen und haben mit unserem Gesetz die Fracking-Technologie mit sehr strengen Auflagen belegt.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen umfassend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Groneberg, MdB