
(...) Die Regierungskoalition tut sich auf diesem Gebiet schwer. Es wird noch dauern, bis es eine gesetzliche Regelung gibt. (...)




(...) Bei dieser Regelung handelt es sich jedoch nicht um eine Besonderheit in den von Deutschland mit anderen Staaten geschlossenen Sozialversicherungsabkommen. Sie entspricht vielmehr internationalem Standard, wie er bereits seit vielen Jahrzehnten üblich ist. (...)

(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Es stimmt, dass die im Ausland lebenden Angehörigen in Deutschland versicherungspflichtig Beschäftigter beitragsfrei in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind. Dies gilt allerdings nur für die Ehemänner und -frauen, die minderjährigen Kinder und die Eltern der Versicherten und auch nur, wenn die Familienmitglieder in ihrem Heimatstaat keinen eigenen Anspruch auf Krankenversicherungsschutz haben. (...)