Bundestag 2009-2013 - Fragen & Antworten

Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort 28.11.2011 von Mechthild Dyckmans FDP

(...) Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Betäubungsmittelgesetz den Zweck, die menschliche Gesundheit sowohl des Einzelnen wie der Bevölkerung im Ganzen vor den von Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahren zu schützen. Die Bevölkerung, vor allem Jugendliche, sollen vor Abhängigkeit von Betäubungsmitteln bewahrt werden. Daher stellt der Gesetzgeber nicht nur Verhaltensweisen unter Strafe, die unmittelbar für die Gesundheit Einzelner gefährlich sind. (...)

Portrait von Hubertus Heil
Antwort 08.12.2011 von Hubertus Heil SPD

(...) Die Zahl der Langzeitarbeitslosen zu senken muss oberstes Ziel bleiben, denn nach wie vor haben wir es mit einer stark verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit zu tun. Dort, wo Menschen zunächst keine Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt haben, müssen die Möglichkeiten der öffentlich geförderten Beschäftigung stärker genutzt und ausgebaut werden. (...)

Portrait von Carsten Schneider
Antwort 24.11.2011 von Carsten Schneider SPD

(...) Ich nehme an, Ihre etwas unkonkrete Frage zielt darauf, dass seit dem Jahr 2001 die Erwerbsminderungsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme in einzelnen Fällen bis maximal 10,8 Prozent gemindert wird. Vorher, beschlossen unter dem damaligen CDU-Arbeits- und Sozialminister Norbert Blüm, waren es 18 Prozent. (...)

Portrait von Sabine Zimmermann
Antwort 21.11.2011 von Sabine Zimmermann BSW

(...) zu jeder namentlichen Abstimmung, an der ich nicht teil genommen habe, war ich offiziell beim Bundestagspräsidenten entschuldigt. (...)

Portrait von Ingo Gädechens
Antwort 02.12.2011 von Ingo Gädechens CDU

(...) Das sogenannte „Oslo-Übereinkommen“ regelt die Verbreitung von Streumunition in 66 Staaten (inklusive Deutschland), die das Übereinkommen bisher ratifiziert haben. Das Übereinkommen sieht ein nahezu komplettes Verbot von Streumunition vor und aus diesem Grund hält sich die Zahl an Vertragsstaaten in Grenzen. (...)

Portrait von Ulrich Kelber
Antwort 17.11.2011 von Ulrich Kelber SPD

(...) Das Arbeitslosengeld 1 ist (anders als das ALG II) eine Versicherungsleistung, dessen Höhe sich danach bemisst, wie hoch Ihr letzter Verdienst war. Das Arbeitslosengeld I soll dabei dazu dienen, den zuvor erworbenen Lebensstandard möglichst beizubehalten, bis man eine neue Arbeitsstelle gefunden hat, soll heißen, dass man eben nicht alle Zeitungsabos, Vereinsbeiträge, Zusatzversicherungen etc. sofort kündigen muss, nur weil man vielleicht für drei oder vier Monate arbeitslos ist. (...)