
(...) Wie Sie sicherlich zwischenzeitlich aus den Medien entnommen haben, sind die geplanten Änderungen der Geschäftsordnung zum Rederecht im Deutschen Bundestag nicht mehr aktuell. Der Widerstand gegen die Neuregelung der parlamentarischen Geschäftsordnung war auch aus meiner Sicht gut und richtig. Die Begrenzung der Redezeit auf lediglich drei Minuten und die alleinige Bestimmung der Redner mit abweichender Meinung „im Benehmen“ mit der jeweiligen Fraktionsspitze höhlen Parlamentarierrechte unnötig aus. (...)

(...) vielen Dank für Ihre Mail. Diese wichtige Frage werden wir im Deutschen Bundestag in Ruhe und unter Berücksichtigung der besonderen, im Grundgesetz verankerten Rechte der Abgeordneten beraten. (...)

(...) Die angestoßenen Überlegungen zur Handhabung des Rederechts im Parlament waren nötig geworden, da in der gegenwärtigen Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ein eindeutiger Passus hierzu fehlte. Es steht dort lediglich unter § 35 Absatz 1 Satz 1: „Gestaltung und Dauer der Aussprache über einen Verhandlungsgegenstand werden auf Vorschlag des Ältestenrates vom Bundestag festgelegt.“ Eine Ausnahmeregelung, welche es dem Bundestagspräsidenten bzw. (...)

(...) Die Empfehlung des Geschäftsordnungsausschusses ist in keinster Weise beschlossene Sache. (...) Dies soll in den nächsten Wochen geschehen. (...)

(...) auch ich habe über die Presse erfahren, dass eine Einschränkung des Rederechts geplant sein soll. Einer Einschränkung der Abgeordnetenrechte oder gar Aushebelung parlamentarischen Demokratie hätten weder ich, noch die Mehrheit meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen zugestimmt, dessen können Sie sicher sein. (...)

(...) Fazit: der Vorschlag des GO-Ausschusses hat keine Chance, wir freuen uns über das Interesse der Bürger an der freien Meinungsäußerung im Bundestag, sind aber auch etwas betroffen über die Bereitschaft der Öffentlichkeit, einen solchen „Maulkorb“ im Bundestag für gewollt und für mehrheitsfähig zu halten. Wenn eine Regelung dieses Punktes wieder aufgegriffen werden sollte, wird es in jedem Fall nur eine Regelung geben, die das Rederecht des einzelnen Abgeordneten als ganz zentrales demokratisches Recht respektiert. (...)