
(...) Die Empfehlungen des Geschäftsordnungsausschusses über eine Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) sind zurückgezogen und es wird weiterhin nach der unveränderten Geschäftsordnung verfahren. Es ging bei der Neuregelung in erster Linie darum, eine Verfahrensregelung zu schaffen, die sowohl die Funktionsfähigkeit des Parlaments als auch das Rederecht jedes einzelnen Abgeordneten sicherstellt. Das Rederecht der Abgeordneten sollte auf keinen Fall beschnitten werden. (...)

(...) Ihre Anfrage hätte mich auch etwas in Verlegenheit gebracht, da ich den Text des Änderungsentwurfs zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) zur Zeit selbst nicht kenne; er liegt schlicht noch nicht vor. Das Ganze ist bislang nur im (dafür federführend zuständigen) Geschäftsordnungsausschuss beraten worden. (...)

(...) Ich halte es für richtig, dass die Debatte über ein Rederecht für Abgeordnete, die nicht die Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion vertreten, in der Sache geführt wird, denn es gibt diesbezüglich keine Regelung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Das bedeutet, dass es umgekehrt gegenwärtig auch kein Recht für abweichende Redner gibt, im Bundestag zu sprechen. (...)

(...) Anders stellt sich die Frage, wenn ein Abgeordneter seinen Redewunsch anmeldet, den die Fraktion nicht als Redner benannt hat. Hier ist es meiner Einschätzung nach ausreichend, wenn der Bundestagspräsident von sich aus verantwortungsvoll agiert und auch die Fraktionsführungen bei seiner Entscheidung, zusätzliche Redner zuzulassen, informiert bzw. (...)

(...) Herr Kauder konstatierte treffend, dass „wenn alle reden, bricht das Parlament zusammen“. Daher ist die Regelung der Benennung des Vortragenden durch die jeweilige Fraktion notwendig. (...)

(...) Trotzdem stellt sich doch die Frage, wer kann im Plenum wann wie lange reden. Eine nicht einfach zu beantwortende Frage. (...)