
(...) Wichtig ist es bei derartigen Beispielen vor allem darauf zu achten, inwiefern die angesprochenen Empfehlungen im rechtlichen Rahmen sauber ablaufen. Nur wenn eine Gesetzesverletzung vorliegt, kann von rechtlicher Seite eingegriffen werden. (...)

Sehr geehrter Herr Kröger,

Sehr geehrter Herr Kröger,

(...) ich glaube nicht, dass es meine Aufgabe ist, abstrakte Rechtsfragen zu klären. (...)

(...) Wissenschaftlich nachvollziehbare THC-Grenzwerte für den Straßenverkehr, wie sie vorhanden sein müssten, gibt es aber noch nicht. Eine grundsätzlich unterschiedliche Behandlung der Fahrtauglichkeit zwischen Cannabiskonsumenten und Alkoholkonsumenten ist im Grunde nicht hinzunehmen. Da aber mit verschiedenen psychotropen Substanzen grundsätzlich unterschiedliche Rauschindikationen verbunden sind, ist eine gänzliche Gleichbehandlung sehr schwierig. (...)

(...) Die Rede von Herrn Dr. Gauweiler habe ich aufmerksam verfolgt, kann seine Behauptungen über die Kapitalabrufe über das Direktorium aber nicht nachvollziehen. Im ESM-Vertrag heißt es im Wortlaut. (...)