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Frage von Nadine L. •

Frage an Angelika Graf von Nadine L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Graf,

Der Hanf (Cannabis sativa) siehe Hanf - Wikipedia

Hanf ist auch nach der Antike in Europa eine wichtige Nutzpflanze.
Der landwirtschaftliche Anbau von Hanf hat seit Anfang der 1990er Jahre kontinuierlich zugenommen. Trotzdem liegt die Produktion in Europa weit hinter der Nachfrage zurück. Dank seiner Eigenschaften konnte Hanf in vielen Bereichen der Wirtschaft wieder Fuß fassen. Er eignet sich zum Hausbau ebenso wie als Basis für Farben, Lacke, Waschmittel u.v.m.. Die Hanffaser ist der Baumwollfaser in vielerlei Hinsicht überlegen und auch für die Herstellung bestimmter Papiere geeignet. Hanferzeugnisse zeigen eine sehr gute Widerstandsfähigkeit gegen Verschleiß, so dass die Fasern oft recycelt werden können und auch frühe, geschichtliche Druckerzeugnisse eine gute Haltbarkeit aufweisen.
Hanf ist als nachwachsender Rohstoff wegen seiner problemlosen Zucht und vollständigen Nutzbarkeit beliebt. Es werden keinerlei Herbizide benötigt, weil die Pflanzen bereits nach wenigen Tagen den Boden vollständig beschatten, sodass kein Unkraut mehr Licht findet. Außerdem ist er äußerst schädlingsresistent und pflegeleicht. Hanf produziert mehr Biomasse als jede andere heimische Nutzpflanze. In der Wirtschaft ist Hanf äußerst vielseitig einsetzbar und wird wegen seiner hohen Haltbarkeit, Umweltverträglichkeit und niedrigen Energiebilanz geschätzt.
Gut dokumentiert und nachgewiesen ist die Wirksamkeit des Cannabis bei Übelkeit, Erbrechen und Kachexie. Viele Studien weisen darauf hin, dass arzneiliches Potential in der Schmerztherapie, bei Depressionen und bei vielen Autoimmunerkrankungen, wie beispielsweise Multipler Sklerose, Morbus Crohn vorliegt.

Deutschland könnte pro Gramm Cannabis 2 € Steuern kassieren und könnte damit dem Schwarzmarkt für Cannabis den Grund nehmen, weiter illegal Schwarzgeld zu erhalten.

Wann wird Cannabis sativa für die Bürger in Deutschland legalisiert ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Laß,

vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 18. Juli 2012. In Ihrer Anfrage geht leider nicht genau hervor, über was wir konkret sprechen. Wir müssen unterscheiden, ob wir industrielle Hanfprodukte meinen oder THC-haltige Produkte, die mit der Absicht konsumiert werden, einen Rausch herbeizuführen. Letzteres fällt aufgrund der körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen unter das Betäubungsmittelgesetz, andere Hanfprodukte nicht. Ich nehme für die weitere Beantwortung Ihrer Anfrage an, dass Sie vor allem Cannabisprodukte als psychotrope Substanz meinen, die den Rausch zum Ziel hat.

Eine komplette Legalisierung von Cannabis, wie Sie ihn offenbar fordern, würde den Markt drastisch erweitern und damit auf einen Schlag mehr Konsumenten zur Folge haben. Cannabis ist kein harmloses Genussmittel, sondern eine Droge. Ich hielte eine komplette Freigabe - womöglich noch ohne Kontrollen - daher für verantwortungslos. Wir versuchen im Bereich Zigaretten und Alkohol seit Jahren, die Verfügbarkeit zu reduzieren (z.B. über den Jugendschutz, die Chipkarten für Zigarettenautomaten und höhere Steuern um diese legalen Drogen zu verteuern). Erstaunlicherweise begrüßen und fordern auch die Vertreter von Grünen und Linkspartei diesen Weg, der nachweislich zudem bereits Früchte getragen hat. Bei Cannabis sollte nun nicht der umgekehrte Weg gegangen und die Verfügbarkeit erhöht werden. Die Prävention von Drogen- und Suchterkrankungen würde aber dadurch ungleich schwieriger, daher kann ich der Argumentation für eine totale Freigabe von Cannabis nicht folgen. Der Cannabis-Konsum bei jungen Menschen ist zwar leicht rückläufig, doch immer noch auf einem relativ hohen Niveau. Der Wert für die jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren, die mindestens einmal im Leben Cannabis konsumiert haben, ist im Jahre 2010 immer noch bei 35,0 Prozent, so der Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung. Junge Männer kommen auf Werte von 41,0 Prozent, junge Frauen auf 28,8 Prozent. Und sogar 12- bis 15-Jährige haben bereits eine nennenswerte Konsumerfahrung. Eine Legalisierung wird diesen Konsum sicherlich nicht einschränken und daher halten wir an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis fest.

Eine Freigabe würde zudem eine Reihe von Folgeproblemen nach sich ziehen. Zum Beispiel gäbe es dadurch verstärkt Probleme im Straßenverkehr. Wissenschaftlich nachvollziehbare THC-Grenzwerte für den Straßenverkehr, wie sie vorhanden sein müssten, gibt es aber noch nicht. Eine grundsätzlich unterschiedliche Behandlung der Fahrtauglichkeit zwischen Cannabiskonsumenten und Alkoholkonsumenten ist im Grunde nicht hinzunehmen. Da aber mit verschiedenen psychotropen Substanzen grundsätzlich unterschiedliche Rauschindikationen verbunden sind, ist eine gänzliche Gleichbehandlung sehr schwierig. Es gibt keine ausreichend wissenschaftlich valide Untersuchungsmethoden darüber, ob die Fahrtauglichkeit bei THC-Gehalt im Blut tatsächlich beeinträchtigt ist oder nicht. Die EU versucht gerade, hier eine wissenschaftlich sichere und transparente Lösung zu erreichen, doch scheint es nach den Ausführungen der Bundesregierung dazu noch keine eindeutige Lösung zu geben. Es bleibt daher vorerst eine schwierige Angelegenheit, tatsächlich die Fahrtauglichkeit im konkreten Fall zu beurteilen. Bevor über eine Legalisierung nachgedacht werden kann, müssten aber solche Probleme gelöst werden.

Im Bereich von Cannabis sehe ich aber in der Tat das Problem der Verhältnismäßigkeit und der bundesweit uneinheitlichen Regelungen. Es kann nicht sein, dass zum Beispiel in Berlin eine andere Regelung bei der Einstellung von Verfahren besteht als in Bayern oder Hessen. Ich setze mich daher für eine bundesweit einheitliche "Geringe-Mengen-Regelung" ein, um eine Entkriminalisierung der Konsumenten voranzutreiben. Ich bin aber dagegen, den Handel und den gewerbsmäßigen Anbau zu entkriminalisieren und lege Wert auf die Unterscheidung von Legalisierung und Entkriminalisierung des geringen Eigengebrauchs, der oftmals unverhältnismäßig hart geahndet wird.

Es gibt sicherlich gute Gründe für eine (teilweise) Legalisierung von Cannabis, wie Sie sie fordern. Doch bin ich mit der SPD-Bundestagsfraktion weiterhin dafür, die o.g. Einwände zu dieser Frage sorgfältig abzuwägen und die bundeseinheitliche Regelung beim Eigengebrauch für eine tatsächliche Entkriminalisierung bei den geringen Mengen in den Mittelpunkt zu stellen. Leider blockieren CDU/CSU und FDP hier jegliche Verbesserungen, weil sie derzeit jeden politischen Konflikt scheuen. Insofern bitte ich Sie, sich mit Ihrem Anliegen vor allen Dingen an die derzeitigen Regierungsfraktionen zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf