
(...) Im Bundestag sollten die mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendigen Änderungen am Wahlrecht mit möglichst breiter Mehrheit erarbeitet und beschlossen werden. (...)

(...) Diesen Grundsatz kann auch Frau Merkel nicht außer Kraft setzen. Sie hat das Wahlrecht für Machtpolitik zu missbrauchen versucht. Es ist gut, dass dieser Versuch gescheitert ist. (...)

(...) Ich würde die Wahlkreise nicht noch stärker vergrößern. (...) ein Abgeordneter sich nicht mehr der Probleme des Wahlkreises ausreichend annehmen kann. (...)

(...) Völlig korrekt weisen Sie darauf hin, dass der Vertrag nicht kündbar ist. Ein Kündigungsrecht ist auch nicht vereinbart worden. Beim Gouverneursrat, der das Grundkapital ändern kann, muss darauf hingewiesen werden, dass der deutsche Gouverneur für seine Abstimmung die Zustimmung des Bundestages benötigt. (...)


Sehr geehrter Herr Mühlberger,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.