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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Thilo M. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Thilo M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Leuthäuser-Schnarrenberger,

Bundeskanzlerin Merkel ließ zum Urteil des BVerfG, dass das Wahlrecht verfassungswidrig sei, ihre Vize-Regierungssprecher Streiter verlautbaren: "Das Wahlrecht liegt traditionell in der Hoheit des Parlaments", und äußerte sich nicht zur Sache an sich (Quelle: http://www.n-tv.de/politik/Deutschland-hat-kein-Wahlgesetz-mehr-article6809281.html ).

Dabei ist Frau Merkel zugleich Bundestagsabgeordnete.

Für einen Bürger ist es nicht nachvollziehbar, dass sich eine Bundestagsabgeordnete nicht zu einem Vorgang äußert, für den sie als Abgeordnete zuständig ist, und zwar mit der Begründung, sie sei nicht zuständig. Damit macht sie aus meiner Sicht ihren Job als Abgeordnete nicht.

Es wird für mich offensichtlich, dass ein Regierungsamt (Exekutive) nicht mit dem Amt eines Abgeordneten (Legislative) verträglich ist.

In den USA gibt es eine echte Gewaltenteilung. US-Regierungsmitglieder sind nicht zugleich Abgeordnete. Hier in Deutschland haben wir die sogenannte Gewaltenverschränkung.

Anläßlich der Erforderlichkeit eines neuen Wahlgesetzes, weil das bisherige verfasssungswidrig ist, wäre es zu überlegen, ob man künftig nur Kandidaten für die Wahl zum Bundestag zulassen sollte, die nicht zugleich ein Regierungsamt (Kanzler oder Bundesminister) inne haben.

Was ist Ihre Meinung zu meiner Überlegung?
Würden Sie sie unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen

Thilo Mühlberger

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Mühlberger,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis (sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de ) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.