
(...) auf meiner Internetseite nehme ich ausführlich Stellung zu meiner Teilnahme an der Bilderberg-Konferenz: www.trittin.de/trittin/texte/papiere/20120605_bilderberg.php (...)


(...) Das bedeutet, dass diejenigen, denen es gut geht und die einen sicheren Arbeitsplatz haben, denjenigen, denen es schlechter geht und die zurzeit arbeitslos sind, helfen und stützen. Dieses Band der Solidarität, bei dem die Starken den Schwachen, die Reichen den Armen, die Bevorteilten den Benachteiligten helfen, hält unsere Gesellschaft zusammen und ermöglicht ein friedvolles soziales Zusammenleben. Dies ist auch mit dem Sozialstaatsprinzip in Artikel 20 Absatz 1 unseres Grundgesetzes festgeschrieben. (...)

(...) Insofern möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es sich den bei den SGB II-Leistungen um steuerfinanzierte Leistungen handelt, die von der Allgemeinheit finanziert werden. Die Allgemeinheit stellt den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die Grundsicherung zur Verfügung. (...)

(...) Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Wenn dem Leistungsberechtigten Arbeit zumutbar ist, muss er sich aktiv darum bemühen, seine Arbeitslosigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die dieses Ziel unterstützen. (...)
(...) Ich vermute, dass dieser Umstand wesentlich dazu beigetragen hat, dass das Bundesverfassungsgericht die Sanktionsmöglichkeit in seinen Urteilen zum SGB II nicht verworfen hat. Diese Position, die grundsätzlich die Sanktionsmöglichkeit bei entsprechendem Fehlverhalten im Rahmen des SGB II einräumt, akzeptiere ich daher genauso, wie es bisher unser Verfassungsgericht getan hat. (...)