Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen

Der Bundestag hat sich mehrheitlich für die Straffreiheit bei der Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ausgesprochen.

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Dafür gestimmt
433
Dagegen gestimmt
100
Enthalten
46
Nicht beteiligt
40
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Dagmar WöhrlDagmar WöhrlCDU/CSU244 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Waltraud WolffWaltraud WolffSPD68 - Börde - Jerichower Land Dafür gestimmt
Portrait von Hartfrid WolffHartfrid WolffFDP264 - Waiblingen Dafür gestimmt
Portrait von Matthias ZimmerMatthias ZimmerCDU/CSU182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang ZöllerWolfgang ZöllerCDU/CSU249 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Manfred ZöllmerManfred ZöllmerSPD103 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Willi ZylajewWilli ZylajewCDU/CSU92 - Erftkreis I Dafür gestimmt
Portrait von Brigitte ZypriesBrigitte ZypriesSPD186 - Darmstadt Dafür gestimmt

Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, die Beschneidung von Jungen künftig auch dann zu ermöglichen, wenn diese aus medizinischen Gründen nicht notwendig ist. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird fortan festgeschrieben, "dass die Personensorge der Eltern grundsätzlich auch das Recht umfasst, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen in eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung ihres nicht einsichts- und urteilsfähigen Sohnes einzuwilligen." In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Sohnes dürfen laut Regierungsentwurf auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen die Beschneidung vornehmen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und für die Durchführung der Beschneidung einer Ärztin oder einem Arzt vergleichbar befähigt sind.

Die gesetzliche Klarstellung ist eine Reaktion auf ein Urteil des Landgerichts Köln aus dem Mai 2012, das die Auffassung vertrat, bei der religiösen Beschneidung eines vierjährigen Jungen habe es sich um eine rechtswidrige Körperverletzung gehandelt.

Ein alternativer Antrag von 66 Oppositionspolitikern, wonach die Beschneidung unter Berufung auf das Recht des Kindes erst ab dem 14. Lebensjahr erlaubt sein soll, fand keine Mehrheit.