



(...) Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste beim Bundeskriminalamt jederzeit einzusehen. Das Gremium überprüft mindestens quartalsweise auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben, ob die Einträge auf der Sperrliste die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 erfüllen. Stellt es mit Mehrheit fest, dass ein aufgeführtes Telemedienangebot diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss das Bundeskriminalamt dieses Telemedienangebot bei der nächsten Aktualisierung der Sperrliste entfernen.“ (...)

(...) Danke für Ihr mail. Prinzipiell besteht für Sie die Möglichkeit bei einer Berlinreise aus dem Wahlkreis mitzufahren. Bitte setzen Sie sich mit meinem Wahlkreisbüro in Verbindung. (...)

Sehr
geehrter Herr Dommes,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Diese beantworte ich sehr gerne, wie auch die ca. 3300 anderen Petitionen und Anfragen, die ich jedes Jahr – besonders aus dem Wahlkreis 1 – erhalte.