
(...) Dagegen herrschte in der Bundesrepublik sehr lange das Familienbild vor, in der die Frau allein für die Erziehung der Kinder zuständig und nicht berufstätig war. Dies hat sich inzwischen gewandelt, führt aber noch immer dazu, dass viele ältere Frauen nur kleine Renten erhalten, weil ihnen die Beitragsjahre fehlen und sie durch ihre Männer mit ernährt werden. (...)

(...) Denn die eingetragene Lebenspartnerschaft ist keine Ehe, sondern etwas anderes, ein Aliud. Insofern ist meine Überzeugung, eingetragene Lebenspartnerschaften nicht mit denselben Privilegierungen auszustatten, natürlich auch nicht von der Furcht beseelt, die Zahl eingetragener Lebenspartnerschaften könne die Zahl der Ehen negativ beeinflussen. Vielmehr geht es darum, dem verfassungsgemäßen und gesellschaftspolitischen Auftrag, Ehe und Familie in besonderer Weise zu fördern, nachzukommen. (...)

(...) Dieser grundgesetzlich gewährleistete Schutz der Ehe ermöglicht es dem Gesetzgeber, beispielsweise Ehegatten gegenüber Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft steuerrechtlich zu privilegieren (BFH, st. Rspr., vgl. (...)

(...) Das Bundesverfassungsgericht hat zwar klar gestellt, dass eingetragene Lebenspartner wie Eheleute behandelt werden können, dass andererseits aber auch eine Bevorzugung der Ehe mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Gleichzeitig hat es ausdrücklich betont, dass steuerliche Fragen der Lebenspartnerschaft gesondert geregelt werden können. (...)

(...) Natürlich könnte der Gesetzgeber die Erbschaftssteuer in der Ehe auf das gleiche Niveau anheben wie in der Lebenspartnerschaft, wenn er das wollte, damit Sie sich nicht diskriminiert fühlen; allerdings wäre dies eine zusätzliche Belastung für Familien. (...)
(...) Ich stimme Ihnen zu: Die Menschen in Deutschland spüren trotz erfreulicher Konjunkturdaten noch immer keine ausreichende Entlastung im eigenen Geldbeutel. Wir haben eine sehr hohe steuerliche Belastung, die insbesondere die Arbeitnehmer in unserem Land trifft. (...)