

(...) Meine persönliche Entscheidungsfindung basiert auf der Überlegung, dass die insbesondere durch den internationalen Terrorismus und dessen Folgeerscheinungen entstandene labile Sicherheitslage auch in Deutschland neue Antworten braucht. Insbesondere durch die rasante Entwicklung der Telekommunikation sind auch in diesem Bereich Maßnahmen zur Verhinderung schwerster Straftaten notwendig. (...)

(...) Ich hoffe, dass Sie anhand dieser Ausführungen ersehen können, dass es keinesfalls darum geht, Bürgerinnen und Bürger „auszuspähen“ oder Misstrauen zu schüren, sondern dass im Gesetzgebungsverfahren bei der Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gerade alles dazu getan wurde, dass gerade keine unnötigen Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger erfolgen. (...)

(...) Zu den Telekommunikationsverkehrsdaten gehören neben den Daten über Telefonverbindungen auch solche Daten, die bei der Kommunikation über das Internet anfallen. Dabei speichert das TK-Unternehmen lediglich, welchem Teilnehmeranschluss eine bestimmte Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war sowie die Daten über die E-Mail-Versendung, nicht dagegen, welche Internetseiten besucht wurden oder welchen Inhalt eine E-Mail hatte. (...)

(...) Ich denke, dass wir mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einerseits die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger auf einen Schutz ihrer Privatsphäre wahren. Andererseits erhalten die Strafverfolgungsbehörden effektivere Mittel im Kampf gegen Kriminalität. (...)

(...) in der Tat habe ich der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht zugestimmt. (...) Aus diesen Gründen habe ich für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gestimmt. (...)