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Angelika Krüger-Leißner
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Frage von Volker W. •

Frage an Angelika Krüger-Leißner von Volker W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Krüger-Leißner,

Sie haben in der Abstimmung vom 9.11. für die Generalverdächtigung der Bürger, für deren Überwachung und das für Mißtrauen des Staates gegenüber seinen Bürgern ausgesprochen.

Als Bürger Ihres Wahlkreises, also auch Vertreter meiner Meinung im dt. Bundestag interessiert mich, wie Sie zu Ihrer Willensbildung in dieser Abstimmung gekommen sind.

Haben Sie sich mit Ihren Wählern vor der Abstimmung auseinandergesetzt und sich über deren Meinung und Ansichten vergewissert, bevor Sie deren Meinung durch Ihre Stimmabgabe vertreten haben?

Haben Sie sich Ihre eigene Meinung zu diesem Themenbereich gebildet und haben Sie dazu alle zur Verfügung stehende Informationsquellen genutzt oder haben Sie sich dem Fraktionszwang unterworfen?

Gemäß dem GG unseren Landes, sind Sie nur Ihrem Gewissen und den Bürgern verpflichtet.

Können Sie auch noch in einigen Jahren ruhig schlafen, wenn Sie feststellen werden, daß auch Sie Ihren Teil zum Abbau von Bürgerrechten und Freiheiten beigetragen haben, was der Förderung eines möglicherweise totalitärem, zumindest aber restriktiverem Staat dient?

Ich will auch weiterhin in einem freiheitlichen Land leben und sehe meine Rechte und Freiheiten durch Abgeordnete verraten, die aus der Geschichte nichts gelernt haben und meine und unsere Rechte auf die Müllhalde der Geschichte werfen. Um es konkret (also nicht mit Politikermentalität) zu sagen: Ich fühle mich durch Sie verraten, da auch Sie zum Demokratieabbau beitragen und damit gegen das Volk aggieren.

Ein Bürger aus Ihrem Wahlkreis, dessen Stimme Ihnen wohl für immer und ewig verwehrt bleiben wird, da Sie unter Beweis gestellt haben, daß Sie nicht für die Interessen des Volkes tätig sind.

MfG

V. Werth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Werth,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe viele E-Mails und Briefe aus Oberhavel bekommen, von Bürgern, sie sich kritisch zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung äußern. Diese Besorgnisse nehme ich ernst.

Dennoch habe ich dem Gesetzesentwurf zugestimmt, weil wir damit meiner Meinung nach eine gute Balance zwischen den Grundwerten Sicherheit und Freiheit herstellen können:

Wir haben bei dem Gesetz einerseits im Auge behalten, dass der Staat für unsere Sicherheit zu sorgen hat und daher die berechtigten Strafverfolgungsinteressen des Staates angemessen berücksichtigt werden müssen.

Andererseits greifen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen aber regelmäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein, so dass für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein müssen. Deshalb haben wir das Telekommunikationsüberwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt. Dadurch liegen die Hürden für die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung in Zukunft noch höher als jetzt. Dabei gilt künftig wie bisher, dass sie – wie künftig bei jeder eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahme auch – grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden darf.

Das Gesetz wurde in mehreren Ausschüssen behandelt. Ich bin damit direkt im Ausschuss Kultur und Medien in Berührung gekommen. In den Beratungen konnte ich mir meine eigene Meinung bilden, habe mich aber dabei auch auf die Analysen der Fachpolitiker gestützt.

Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht um. Hier haben wir im Bewusstsein der Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung unsere Verpflichtung für Bürgerrechte ernst genommen und dafür Sorge getragen, dass die EU-Vorgaben so grundrechtsschonend wie möglich gestaltet wurden. So ist es Deutschland gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten gelungen, dass die Mindestspeicherungsdauer auf sechs Monate (statt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate) beschränkt wurde. Dies ist ein vom Deutschen Bundestag wirksam unterstützter Verhandlungserfolg der Bundesregierung auf EU-Ebene.

Die wegen der Umsetzung künftig zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, die von den Telekommunikationsunternehmen schon heute üblicherweise zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Das sind insbesondere die genutzten Rufnummern und Kennungen sowie Uhrzeit und Datum der Verbindungen. Neu hinzu kommt nur, dass bei der Mobilfunktelefonie auch der Standort (Funkzelle) bei Beginn der Mobilfunkverbindung gespeichert wird. Daten, die Aufschluss über den Inhalt der Kommunikation geben, dürfen dagegen nicht gespeichert werden.

Zu den Telekommunikationsverkehrsdaten gehören neben den Daten über Telefonverbindungen auch solche Daten, die bei der Kommunikation über das Internet anfallen. Diese müssen nach der EU-Richtlinie künftig ebenfalls gespeichert werden. Auch in diesem Bereich werden nur Daten über den Internetzugang und die E-Mail-Kommunikation gespeichert. Dabei speichert das Telekommunikations-Unternehmen lediglich, welchem Teilnehmeranschluss eine bestimmte Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war sowie die Daten über die E-Mail-Versendung, nicht dagegen, welche Internetseiten besucht wurden oder welchen Inhalt eine E-Mail hatte.

Die Daten werden – wie bisher – nur bei den Telekommunikations-Unternehmen gespeichert. Wie bisher schon können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. In diesem Beschluss legt der Richter genau fest, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetz dafür Sorge getragen, dass der Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen zum Zweck der Kriminalitätsbekämpfung und dem Schutz vor schweren Straftaten mit hohen, grundrechtssichernden Schwellen verknüpft ist, so dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit
gewahrt bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Krüger-Leißner