
(...) Ich kann Ihnen auch versichern, dass in den Gesetzesberatungen die im Vorfeld von unterschiedlicher Seite geäußerte Kritik sehr wohl geprüft worden ist, dass jedoch – unter Abwägung der sich gegenüberstehenden Grundrechte – die jetzige Regelung als verfassungsgemäß eingestuft worden ist. Aus meiner vorstehenden Antwort können Sie auch ersehen, dass die persönliche Freiheit einzelner Bürger allein durch die – vorübergehende – Speicherverpflichtung der Verkehrsdaten meiner Meinung nach nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Der Eingriff, der zwar gegeben ist, ist im Vergleich zum verfolgten Schutzzweck – auch nach Prüfung aller beteiligten Stellen – geeignet, erforderlich und auch angemessen im Sinne der Verhältnismäßigkeitsprüfung des Grundgesetzes. (...)

Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Frage auf der Homepage von www.abgeordnetenwatch.de.

(...) Wie bisher schon, können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. Darüber hinaus wurde aber der Grundrechtsschutz aller, die von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen betroffen sind, verstärkt. (...)

(...) Bei den von Ihnen genannten, verschreibungsfreien Arzneimitteln, sind die Preise seit 2004 gesetzlich freigegeben, d.h. hier entscheidet Angebot und Nachfrage - es gibt einen echten Preiswettbewerb. (...)


(...) Andererseits greifen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen aber regelmäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein, so dass für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein müssen. Deshalb haben wir das TK-Überwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt. Dabei gilt, dass eine Überwachung -- wie künftig bei jeder eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahme auch -- grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden darf. (...)