
Lieber Camillo Menzel,
vielen Dank für Deine Anfrage. Da diese Deckungsgleich mit der Fragestellung von Herrn Uwe Bogumil ist, bitte ich Dich, meine Antwort meiner vorherigen Stellungnahme für Herrn Bogumil zu entnehmen.

(...) Um den Grundstückseigentümer aber auch vor den theoretisch bestehenden Risiken der Übertragung einer Grundschuld, die zur Sicherung eines Anspruchs verschafft worden ist (Sicherungsgrundschuld) zu schützen, wurde dafür Sorge getragen, dass er die sich aus einem Sicherungsvertrag ergebenden Einreden gegen die Grundschuld auch jedem Erwerber entgegenhalten kann. Der neu in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingestellte § 1192 Absatz 1a BGB sichert, dass der gutgläubige einredefreie Erwerb bei Sicherungsgrundschulden insoweit ausgeschlossen ist. (...)


Sehr geehrter Herr Andreas-Bergmann,

(...) Der Gesetzentwurf fällt weit hinter die differenzierte Betrachtungsweise der Sexualstrafrechtsreform, wie sie unter einer schwarz-gelben Regierung vorgenommen wurde, zurück. (...)

(...) Ob bestimmte Vertreter muslimischer Verbände auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, messe ich nicht an den von Ihnen zitierten Koranversen, sondern wie ich bereits ausgeführt habe, an der Interpretation dieser Verse in der Praxis der Verbände. Um es ganz deutlich zu sagen: ich verurteile alle Äußerungen, die antidemokratischen, sexistischen, rassistischen oder gar antisemitischen Inhalt haben. (...)