Bundestag 2005-2009 - Fragen & Antworten

Portrait von Ralf Brauksiepe
Antwort von Ralf Brauksiepe
CDU
• 07.02.2008

(...) Da Sie offenbar das Wehrpflichtgesetz kennen, wird Ihnen auch die Regelung des § 9 WPflG nicht unbekannt sein. Da Sie darüber hinaus offensichtlich Besucher meiner Homepage sind, wird Ihnen nicht entgangen sein, dass ich mich schon als 16-Jähriger in der CDU politisch engagiert habe, was nicht zuletzt mit den verteidigungspolitischen Positionen der CDU zusammenhing. (...)

Portrait von Nele Hirsch
Antwort von Nele Hirsch
Die Linke
• 29.01.2008

(...) Mit der Hartz-Gesetzgebung ist der Grundsatz eingeführt worden, dass man nicht Arbeitslosigkeit, sondern die Arbeitslosen bekämpft. Dabei wird ignoriert, dass das Problem struktureller Massenarbeitslosigkeit, nicht ihnen anzulasten ist. (...)

Portrait von Ulla Schmidt
Antwort von Ulla Schmidt
SPD
• 14.03.2008

(...) Es dient der Beitragsgerechtigkeit, wenn für hauptberuflich Selbständige der Vorteil aus der Beitragsbemessung typisierend durch die Festsetzung einer besonderen Mindestbemessungsgrenze ausgeglichen wird. Zudem ist es nach Auffassung des Verfassungsgerichts legitim, das „Unternehmerrisiko“ des hauptberuflich Selbständigen nicht über die Beitragsbemessung teilweise auf die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten abzuwälzen. (...)

Frage von Dirk M. • 25.01.2008
Portrait von Jerzy Montag
Antwort von Jerzy Montag
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 28.01.2008

(...) ich habe gegenüber dem Spiegel zuallererst darauf hingewiesen, dass in Deutschland alle Staatsgewalt aus völkerrechtlicher Bindung, der eigenen Geschichte und dem Verfassungsverständnis an die Ächtung der Folter gebunden ist und Art. 1 GG ein unabwägbares Folterverbot beinhaltet. Die inzwischen vielfach veröffentlichte und diskutierte Kommentarstelle von Dreier habe ich als nach meinem Verfassungsverständnis falsch oder zumindest missverständlich kritisiert. (...)

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von Brigitte Zypries
SPD
• 30.01.2008

(...) Wenn Sie den ganzen Dialog lesen, sehen Sie zudem, dass über die Höhe des Selbstbehaltes diskutiert wurde. In der Leitlinie eines Gerichts wurde danach differenziert, ob das Einkommen des Unterhaltspflichtigen aus eigener Erwerbstätigkeit stammt oder nicht. Deshalb halte ich die Frage für legitim, ob der in der Leitlinie des Oberlandesgerichts ausgewiesene geringere Betrag oder der normale Selbstbehalt in Höhe von 1300 Euro in dem Fall eines im Vorruhestand befindlichen Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen ist. (...)

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