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Ralf Brauksiepe
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Frage von Stefan P. •

Frage an Ralf Brauksiepe von Stefan P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,

mit Interesse habe ich Ihre Antwort vom 24.01. an die Schüler zur Wehrpflicht gelesen.
Wer so davon überzeugt ist, dass es richtig ist, junge Männer unter Androhung von mehrjährigen Gefängnisstrafen zur Dienstleistung zu zwingen (§§ 15, 16, 19, 20 Wehrstrafgesetz, §§ 52-54 Zivildienstgesetz), der ist sicher mit gutem Beispiel vorangegangen und hat selbst Dienst geleistet.
Leider konnte ich auf Ihrer Homepage dazu keine Angaben finden und bitte Sie deshalb um die Beantwortung der Frage, wann und wo Sie im Rahmen der Wehrpflicht einen Dienst geleistet haben.

Mit freundlichem Gruß
Stefan Philipp

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Philipp,

vielen Dank für Ihre Frage vom 25. Januar zur Wehrpflicht in Deutschland. Es ist bemerkenswert, mit welcher Selbstverständlichkeit Sie Auskunft über Inhalte eines Musterungsverfahrens begehren.

Da Sie offenbar das Wehrpflichtgesetz kennen, wird Ihnen auch die Regelung des § 9 WPflG nicht unbekannt sein. Da Sie darüber hinaus offensichtlich Besucher meiner Homepage sind, wird Ihnen nicht entgangen sein, dass ich mich schon als 16-Jähriger in der CDU politisch engagiert habe, was nicht zuletzt mit den verteidigungspolitischen Positionen der CDU zusammenhing. Ich kann Ihnen versichern, dass meine Ansicht zur Wehrpflicht vor meiner Musterung die gleiche war wie heute. Insofern habe ich meinen Hinweisen zur Wehrpflicht in der von Ihnen angesprochenen Antwort vom 24.1. nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe