
(...) Selbstverständlich müssen Gewalttäter - auch junge Gewalttäter - hart angefasst werden, was auch im Regelfall passiert. Die Justiz darf aber mit diesen Fällen nicht allein gelassen werden, denn sie kann selbst mit schnelleren oder härteren Strafen als bisher nicht reparieren, was vorher schiefgegangen ist. (...)

(...) Was die Existenz und den Verbleib von US-Massenvernichtungswaffen, insbesondere nuklearer Systeme, in Deutschland betrifft, so setzt sich die FDP-Fraktion dafür ein, dass diese Überbleibsel des Kalten Krieges unverzüglich aus Deutschland abgezogen werden. Weder politisch noch militärtaktisch ist deren Verbleib in Deutschland heutzutage noch gerechtfertigt. (...)

Der Kölner Stadtanzeiger vom 6.2.2008 hat von einem "1:0 Sieg" für mich gesprochen. Er führte ferner aus: "Vielleicht hätte das Erzbistum auch die Eingebung, nach der eine Fortsetzung des juristischen Streites wenig sinnvoll wäre.

(...) Problematisch sehe ich jedoch auch die Gefahr, dass das Bürgergeld Menschen dazu verführen könnte, sich endgültig aus der Arbeitsgesellschaft zurückzuziehen. Dies betrifft insbesondere Personen, die schon in zweiter oder dritter Generation von Sozialhilfe bzw ALG II leben. (...)

(...) Dann gibt es Menschen, die nichts leisten können, z B weil sie krank sind oder weil ihnen keine Arbeit entsprechend ihrer Qualifikation angeboten werden kann. Problematisch wird es nur bei denen, die aus reiner Faulheit nicht bereit sind, eine solidarische Leistung zu erbringen. Wenn auch sie ohne Einschränkungen ernährt, gekleidet und anders versorgt werden, heißt das, dass Dritte unbezahlt für sie tätig sein müssen, ohne eine solidarische Gegenleistung, ohne eine entschuldbare Erklärung. (...)

(...) Dennoch erschließt sich mir Ihr Problem leider auch nicht aus Ihrer Nachfrage: Durch die Neuregelungen zur Vorratsdatenspeicherung hat sich ja daran nichts geändert, dass normalerweise überhaupt nicht auf die Daten zugegriffen wird. Dies erfolgt weiterhin – wie bisher aber auch schon – nur unter den sehr strengen Voraussetzungen, unter denen Strafverfolgungsbehörden auf Telekommunikationsdaten zur Strafverfolgung zugreifen dürfen. Unterstellt, diese Voraussetzungen lägen vor, so müsste man jetzt – wie aber bisher auch schon – in dem Strafverfahren nachweisen, dass man nicht selbst die Geräte genutzt hat. (...)