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Frage von Tilman K. •

Frage an Hermann Gröhe von Tilman K. bezüglich Recht

Hallo,

Ihre Antwort v. 05.2.2008 auf meine Frage v. 13.01.2008 beantwortet diese Frage nicht ausreichend.

Wenn jemand nicht explizit (!) weiß, welche Daten jeweils aktuell gespeichert sind, kann er auch nicht prüfen, ob seine für die einschlägigen Verbindungen eingesetzten Geräte auch tatsächlich jeweils von ihm benutzt wurden. ´Das macht es schwierig, später eine Beweisführung anzutreten, daß man ggf. nicht der Verbindungsverursacher war. (wir sind hier nicht bei Barbara Salesch im TV, wo jeder Zeuge noch genau weiß, wo er vor zwei Monaten um 9:35 Uhr war und was er dabei genau tat....).

Diesem Problem wird Ihre o.g. Antwort nicht gerecht und ich bitte daher, meine Frage v. 13.1. dahingehend zu beantworten.

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Sehr geehrter Herr Kluge,

ich bedauere, dass Sie Ihre Frage nicht für ausreichend beantwortet halten. Dennoch erschließt sich mir Ihr Problem leider auch nicht aus Ihrer Nachfrage: Durch die Neuregelungen zur Vorratsdatenspeicherung hat sich ja daran nichts geändert, dass normalerweise überhaupt nicht auf die Daten zugegriffen wird. Dies erfolgt weiterhin – wie bisher aber auch schon – nur unter den sehr strengen Voraussetzungen, unter denen Strafverfolgungsbehörden auf Telekommunikationsdaten zur Strafverfolgung zugreifen dürfen. Unterstellt, diese Voraussetzungen lägen vor, so müsste man jetzt – wie aber bisher auch schon – in dem Strafverfahren nachweisen, dass man nicht selbst die Geräte genutzt hat. Allerdings eben doch auch nur dann! Durch die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung hat sich daran nichts geändert.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Gröhe

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