
(...) Ihre weitere Frage, ob Sie bei Schulden im benachbarten EU-Ausland arbeiten dürfen, kann uneingeschränkt bejaht werden. Das Recht auf Freizügigkeit der EU-Bürger hängt nicht davon ab, ob jemand schuldenfrei ist. Inwieweit in den einzelnen EU-Ländern ähnliche Regeln hinsichtlich Kündigung und Fragerecht wie in Deutschland gelten, kann nicht allgemein beantwortet werden, Auskünfte hierzu können bei der Botschaft des jeweiligen Landes in Deutschland eingeholt werden. (...)

(...) Die Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Landtage sind an Recht und Gesetz gebunden und halten sich daran. Das schließt nicht aus, daß das Bundesverfassungsgericht anderer Auffassung sein kann als das Parlament, wenn es um ein einzelnes Gesetz geht. (...)

(...) Ihren Vorwurf, die Politik überdehne mit Sicherheitsgesetzen "ganz bewusst die Grenzen der Verfassung, um sie letztendlich zulasten der Grundrechte der Bürger zu verschieben" weise ich zurück. (...)

(...) Gerade Entwicklungszusammenarbeit hat viel damit zu tun, Menschen auf der ganzen Welt zum Beispiel dazu zu befähigen, selbst Landwirtschaft zu betreiben und so ihren Lebensunterhalt zu sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, sind unter anderem aber auch faire Handelsbeziehungen nötig, ein wesentlicher Beitrag ist zudem der Abbau von Agrarsubventionen, zum Beispiel auf Zucker oder Baumwolle. (...)


(...) Mittlerweile hat das Thema national wie international eine breite Öffentlichkeit erreicht, das Problem ist, dass wir von den Nachrichten aus Tibet nahezu abgeschnitten sind und nur ahnen können, was dort vorgeht. Das macht es schwer, die Lage umfassend zu beurteilen. (...)