
Sehr geehrter Herr Neubacher,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. März 2008.

(...) Trotz Ihrer ergänzenden Informationen zu dem von Ihnen angesprochenen Einzelfall, erscheint mir ein generelles, ausnahmsloses Verbot derzeit nicht möglich, da sowohl die Religions-, als auch die Berufsfreiheit als verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter berührt sind. Obwohl der Tierschutz auch als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist, hat das Bundesverwaltungsgericht im November 2006 entschieden, dass dies der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schächten nicht entgegensteht. (...)

(...) Sie hatte auf der Liste DIE LINKE in Niedersachsen kandidiert und war so in den Landtag gewählt worden. Danach wurde sie in den Medien mit Äußerungen wiedergegeben, die nahelegen, dass auch ein künftiger Sozialismus-Versuch sich geheimdienstlicher Mittel bedienen müsse, wie sie seinerzeit durch das Ministerium für Staatssicherheit der DDR praktiziert wurden. Diese Auffassung ist weder mit meiner, noch mit der Position der Partei DIE LINKE vereinbar. (...)

(...) der maßgebliche Paragraph des neuen Waffengesetzes sieht einen Ausnahmetatbestand vor, wonach bei einem allgemeinen Interesse das Mitführen eines Einhandmessers erlaubt ist. Ihre Tätigkeit als Ersthelfer des DRK gehört zweifellos dazu, so dass für solche Fälle, in denen es um Erste-Hilfe-Leistungen geht, Einhandmesser natürlich mitgeführt werden können. (...)

(...) Wenn Sie als Ersthelfer des DRK im Einsatz sind, können Sie selbstverständlich zur Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen ein Einhandmesser mit sich führen. Sind Sie privat unterwegs, können Sie ein solches Messer in einem verschlossenen Behältnis, wie z.B. einem Rucksack, mit sich führen und bei Bedarf zur Erste-Hilfe-Leistung einsetzen. (...)

Sehr geehrter Herr Wehr,