
(...) Ich habe aber größtes Verständnis für die Mitbürger, die gerne zumindest ein einfaches Rettungswerkzeug mitführen möchten, um ihre Möglichkeiten zur Leistung von Erster Hilfe zu erweitern – wozu sie gesetzlich nicht verpflichtet sind. Sie versuchen nun das Einhandmesser als dafür am besten geeignetes Mittel darzustellen, um unsere Bemühungen zur Verbesserung der Inneren Sicherheit durch die Beschränkung des Mitführens von überdurchschnittlich gefährlichen Gegenständen zu torpedieren. (...)


Sehr geehrter Herr Bahler,

Sehr geehrter Herr Kluck,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Sehr geehrte Frau Wagner,
zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich Sie auf meine Antwort auf Ihre erste Frage zum gleichen Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Birgitte Zypries

(...) das Gesetz sieht tatsächlich, wie ich es bereits in der von Ihnen zitierten Antwort erläutert habe, eine Vermutungsregel zugunsten von Bedarfsgemeinschaften vor, unter anderem wenn zwei Personen bereits länger als ein Jahr zusammen leben. Grundgedanke dieser Regelung ist, dass Personen, die zusammen leben (also nicht bloß zusammen wohnen, wie z.B. in einer Wohngemeinschaft), in der Regel auch bereit sind füreinander einzustehen, auch wenn sie sich entschieden haben, nicht zu heiraten. (...)