
(...) Sinnvoll wäre ein zügiges nationales Verbot der betäubungslosen Kastration bzw. generell der Kastration und ein Einfuhrverbot von Fleisch betäubungslos kastrierter bzw. (...)

(...) [.] In der Landwirtschaft werden wir Umstellungsprogramme für artgerechte Tierhaltung initiieren und tierquälerische Intensivtierhaltungen verhindern." In unserem Bundestagswahlprogramm heißt es: "Das Staatsziel Tierschutz muss im Tierschutzrecht konsequent umgesetzt werden. Wir GRÜNE setzen in der Landwirtschaft auf die artgerechte Haltung von allen Nutztieren. Dafür wollen wir die Rahmenbedingungen schaffen, unter anderem durch Reformen und strikte Anwendung des Emissions-, Bau- und Planungsrechts, um industrielle Massentierhaltungsbetriebe zu verhindern." (...)

(...) Die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz und das deutsche Tierschutzgesetz verlangen, dass Tieren ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt werden dürfen. Bislang wird nur über einen Ausnahmetatbestand die Kastration bei Ferkeln ohne Betäubung bis zum siebenten Lebenstag zugelassen. (...)
(...) Derzeit ist die Kastration von Schweinen per Impfung allerdings zu befürworten, da sie sowohl eine tierschutzgerechte als auch wirtschaftlich sinnvolle Alternative darstellt. Tierschutz und wirtschaftliche Schweinezucht müssen sich nicht unvereinbar gegenüberstehen. (...)

(...) Ich glaube, dass der Bericht in der Sendung Kontraste viele Verbraucher für die Tatsache der Kastration erst sensibilisiert hat, denn der Großteil der Bevölkerung ist sich nicht darüber bewusst, dass seit jeher die Schweine kastriert werden, damit der Ebergeruch ausbleibt und für uns Mitteleuropäer das Fleisch überhaupt schmackhaft ist. Um nun auf Ihre Fragen einzugehen, kann ich Sie in sofern beruhigen, dass seit April dieses Jahres schmerzlindernde Mittel bei der Kastration eingesetzt werden und somit die kleinen Ferkel keine Schmerzen mehr beim Eingriff spüren. Dies begrüße ich zum Schutz der Tiere sehr. (...)

(...) Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts folgend wurde im Transsexuellengesetz das Erfordernis der Ehelosigkeit als Voraussetzung für die Feststellung zum anderen Geschlecht gestrichen. (...)