Bundestag 2005-2009 - Fragen & Antworten

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Antwort von Ulrich Kelber
SPD
• 26.02.2009

(...) Gleichzeitig werden die Stromverbraucher mit einer ungerechtfertigt hohen EEG-Umlage belastet." Die Bundesregierung hat zu dieser Forderung ebenfalls 2006 festegestellt: "Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die vom Bundesrat geschilderte Praxis bereits mit geltendem Recht unvereinbar ist." Jedem betroffenen Anlagenbetreiber und -investor musste also klar sein, dass er gegen den Willen des Gesetzgebers und damit gegen geltendes Recht verstößt. Dass dieser Rechtsverstoß von den Netzbetreibern zugelassen wurde, ändert nichts an dem Rechtsverstoß. Wenn Sie und andere hier und in Briefen fordern, dass der Bundestag diesen Rechtsverstoß nachträglich billigen soll und diese Anlagen weiter als Einzelanlagen fördern soll, dann empfinde ich dies als zumindest fragwürdig. (...)

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