Ich verweise auf meine Antwort zu der zuerst eingegangenen Frage.
Vermutlich wird sich bei vielen Menschen auch gar nicht so viel ändern, da meines Wissens arbeitsvertragliche und tarifvertragliche Regelungen vorgehen und dort die bisherigen Regelungen, ab wann ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss, weiterhin gelten.
Wer wirklich krank ist, braucht medizinische Versorgung – keine zusätzliche bürokratische Hürde
Nein, ich lehne eine automatische Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung ab.
Sehr geehrte Fragestellerin, ich halte das für nachvollziehbar vernünftig und letztlich auch nur so für finanzierbar.
Ich lehne den Vorschlag entschieden ab, votiere für eine Ausweitung der Versicherung auf Beamte, Abgeordnete und Freiberufler*innen. Rente i.d.R. wieder ab 65
