Bayern - Fragen & Antworten

Portrait von Klaus Holetschek
Antwort von Klaus Holetschek
CSU
• 26.10.2021

Ein serologischer serologischer Nachweis SARS-CoV-2-spezifischer Antikörper hingegen lässt keine eindeutige Aussage zum Infektionszeitpunkt, zur Infektiosität oder zum Immunstatus zu.

Portrait von Florian von Brunn
Antwort von Florian von Brunn
SPD
• 21.12.2021

Den Bau von Windrädern in Bayern halte ich für zwingend notwendig, um die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels zu gewährleisten.

Portrait von Harald Kühn
Antwort von Harald Kühn
CSU
• 29.10.2021

Die Regelung zum Genesenenstatus beruht auf der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) des Bundes. Sie legt fest, dass jene Personen als genesen gelten, deren PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.

Portrait von Alexander Hold
Antwort von Alexander Hold
FREIE WÄHLER
• 26.10.2021

Bislang liegen jedoch hinsichtlich keinem dieser Testarten wirklich gesicherte Daten darüber vor, wie hoch die gemessenen Antikörper sein müssen, um wirklich eine verlässliche Aussage über einen noch bestehenden Schutz geben zu können.

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