Bayern - Fragen & Antworten

Portrait von Klaus Holetschek
Antwort 26.10.2021 von Klaus Holetschek CSU

Ein serologischer serologischer Nachweis SARS-CoV-2-spezifischer Antikörper hingegen lässt keine eindeutige Aussage zum Infektionszeitpunkt, zur Infektiosität oder zum Immunstatus zu.

Portrait von Florian von Brunn
Antwort 21.12.2021 von Florian von Brunn SPD

Den Bau von Windrädern in Bayern halte ich für zwingend notwendig, um die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels zu gewährleisten.

Portrait von Susann Enders
Antwort ausstehend von Susann Enders FREIE WÄHLER
Das Bild zeigt Andreas Krahl, der mit verschränkten Armen in die Kamera lächelt.
Antwort ausstehend von Andreas Hanna-Krahl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Portrait von Harald Kühn
Antwort 29.10.2021 von Harald Kühn CSU

Die Regelung zum Genesenenstatus beruht auf der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) des Bundes. Sie legt fest, dass jene Personen als genesen gelten, deren PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.

Portrait von Alexander Hold
Antwort 26.10.2021 von Alexander Hold FREIE WÄHLER

Bislang liegen jedoch hinsichtlich keinem dieser Testarten wirklich gesicherte Daten darüber vor, wie hoch die gemessenen Antikörper sein müssen, um wirklich eine verlässliche Aussage über einen noch bestehenden Schutz geben zu können.