Ausschuss für Eingaben und Beschwerden
Der Ausschuss für „Eingaben und Beschwerden, auch Petitionsausschuss genannt, befasst sich fast ausschließlich mit Petitionen. Anträge und Gesetzentwürfe berät er nur, wenn sie das Petitionsrecht betreffen.
Der Ausschuss für „Eingaben und Beschwerden, auch Petitionsausschuss genannt, befasst sich fast ausschließlich mit Petitionen. Anträge und Gesetzentwürfe berät er nur, wenn sie das Petitionsrecht betreffen.
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