Ich kann gut nachvollziehen, dass sich Beitragszahlende eine unbegrenzte Verfügbarkeit wünschen. Das staatsvertragliche System ist jedoch auf einen Ausgleich zwischen dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und den Interessen privater Anbieter angelegt.
Wenn Menschen komplementäre Behandlungsmethoden bevorzugen oder ergänzend nutzen möchten, dann spricht aus meiner Sicht nichts dagegen.
Ja, ich setze mich für ein AfD Verbotsverfahren ein. Darüber hinaus braucht es die Einführung einer Antifaschismus-Klausel in der Landesverfassung, welche alle staatlichen Institutionen verpflichtet daran mitzuwirken, die extreme Rechte zurückzudrängen.
Landesrechtlich ist das alles bereits jetzt möglich. Allerdings muss die zuständige Kommune im entsprechenden Baubauungsplan, Flächen beispielsweise für Tiny Häuser auch ausweisen. Das wird leider nicht überall gemacht.

