Baden-Württemberg - Fragen & Antworten

Frage von Peter G. • 26.10.2022
Energiepauschale auch für Bürger im Vorruhestand?
Portrait von Dr. Markus Rösler
Antwort 09.11.2022 von Markus Rösler BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Laut aktuellem Beschluss der Bundesregierung ist eine entscheidende Voraussetzung für den Erhalt der Energiepreispauschale (EPP), dass ein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung bezogen wird. Laut §19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes handelt es sich bei den Bezügen aus dem Vorruhestand jedoch um einen Arbeitslohn aus einer früheren Dienstleistung. Aufgrund dieser bundesweit einheitlichen Regelung erhalten Bürger:innen mit Vorruhestandsbezügen keine EPP.

Portrait von Martin Rivoir
Antwort ausstehend von Martin Rivoir SPD
Portrait von Raimund Haser
Antwort ausstehend von Raimund Haser CDU
Portrait von Tobias Wald
Antwort ausstehend von Tobias Wald CDU
Portrait von Winfried Hermann
Antwort 26.10.2022 von Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fernwärmenetze sind aufwendig zu bauen - 'lohnt' sich nur in der Nähe von Kraftwerken

Portrait von Winfried Hermann
Antwort 26.10.2022 von Winfried Hermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wenn es nach den GRÜNEN im Rathaus gehen würde, wäre flächendeckend (außer den Bundesstraßen) Tempo 30 in Stuttgart