Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen.
Vereinbart ist, dass diese als Paket umgesetzt werden. Das heißt: Änderungen bei der AU kommen erst, wenn auch die Termingarantie bei Fachärztinnen und Fachärzten umgesetzt wird.
Die Gegenfinanzierung erfolgt vor allem über eine Veränderung der „Reichensteuer“ in folgender Form: ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro in Höhe von 45 Prozent und ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro in Höhe von 47 Prozent.