Die von Ihnen angesprochene Abschaffung der Altersrente für langjährig Versicherte ist in den Empfehlungen nicht enthalten, stattdessen spricht sich die Kommission für eine Anhebung der Altersgrenze von 63 auf 64 Jahre aus.
Eine besonders häufig angewendete Methode ist dabei die Ermittlung der angemessenen Kosten für Unterkunft mittels eines schlüssigen Konzeptes, welches ein standardisiertes und gerichtlich anerkanntes Verfahren ist.
Zur Ermittlung der individuellen Leistungshöhe wird dem jeweiligen Hilfebedarf das zur Verfügung stehende Einkommen - unter Berücksichtigung der Absetz- und Freibeträge - gegenübergestellt.
Das Beispiel aus Nordhausen zeigt: Jobcenter haben Spielräume, flexibel auf die konkreten Bedarfe vor Ort einzugehen und individuelle Integrationsstrategien mit einer hohen Verbindlichkeit und im Sinne des Gemeinwohls auszugestalten.