Der Schutz der Privatsphäre ist ein hohes Gut. Ebenso gilt das für den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch. Beide Anliegen müssen sorgfältig abgewogen werden.
Daher ist in einem ersten Schritt mit einer Besoldungserhöhung von 3,36 Prozent schon eine Anpassung der Bezüge rückwirkend zum 1. April 2026 erfolgt, die schon bei den Beamtinnen und Beamten angekommen ist.