Ich halte es für richtig, dass wir den Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch entschlossen führen. Dabei dürfen wir jedoch nicht Maßnahmen beschließen, die den Schutz vertraulicher Kommunikation grundsätzlich infrage stellen oder unverhältnismäßig in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger eingreifen.