Für mich gilt, dass es bei einer Änderung der Systematik – die verfassungsrechtlichen Hürden einmal ausgeklammert – die Behandlung für Anleger einfach, folgerichtig, vollziehbar und innovationsfreundlich werden muss.
Bei allen Erfindungen und Entwicklungen und der damit verbundenen Automatisierung im vergangenen Jahrhundert haben sich auf anderen Gebieten neue Arbeitsfelder eröffnet. Entsprechend haben sich die Berufsfelder zum Teil völlig verändert oder sind gar weggefallen, andere wie das Handwerk oder Berufe in Bereich von Gesundheit und Pflege, werden allenfalls maschinell unterstützt.
Der Bund unterstützt die Maßnahmen der zuständigen Länder mit zehn Milliarden Euro bis 2029 für den Zivil- und Katastrophenschutz. Im aktuellen Haushalt sind 759 Millionen Euro für mehr Bevölkerungs- und Katastrophenschutz vorgesehen, 205 Millionen Euro für das Technische Hilfswerk.
Das Auskunftsrecht ist grundsätzlich voraussetzungslos. Damit können auch Personen und Organisationen, die nicht in Deutschland sesshaft sind, Informationen generieren und begrenzte Kapazitäten in Behörden binden. Das erachte ich in vielen Fällen als unangemessen und auch den Interessen der Bundesrepublik Deutschland widerstrebend.