Nach verbüßter Strafe haben auch Täter*innen wieder Grundrechte, etwa auf Freizügigkeit. Gleichzeitig gibt es Instrumente, um Opfer zu schützen, etwa Näherungsverbote, Auflagen im Rahmen der Führungsaufsicht oder Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz. Entscheidend ist, dass diese Instrumente konsequent angewendet werden.