Natürlich ist es richtig, bei offenkundigen Feinden unserer Verfassung auch über Instrumente wie den Verlust des Wahlrechts nachzudenken. Juristisch gibt es allerdings erhebliche Unterschiede zwischen der Entfernung/Nichteinstellung von Beamtinnen und Beamten, die ja auch Sie ansprechen, und dem Entzug des passiven Wahlrechts.