Dient die Teilzeitarbeit nur dem Ausbau der „Work-Life-Balance“ bei gleichzeitigem Bezug ergänzender und aufstockender Sozialleistungen, sollte im Sinne der Solidargemeinschaft gegengesteuert werden. Denn letztere darf nicht dafür in Anspruch genommen werden, individuelle Entscheidungen zur Arbeitszeitreduzierung aus Gründen der Work-Life-Balance finanziell abzusichern.