Es betrifft d. Ausgestaltung eines sozialversicherungsrechtlichen Leistungssystems, dessen konkrete Finanzierung im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liegt.
Wer 45 Jahre Beiträge geleistet hat, sollte weiterhin die Möglichkeit haben, ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen. Ebenso lehne ich eine automatische Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung ab.