Ein staatlich regulierter Fonds kann – wenn er klug konzipiert ist – durchaus ein ergänzendes Instrument sein, um privates Kapital für gesamtgesellschaftliche Ziele zu mobilisieren. Ob dies eine tragfähige Maßnahme darstellt, müsste sorgfältig geprüft werden, insbesondere ob verfassungsrechtliche Gründe, wie die Eigentumsgarantie oder die Budgethoheit des Parlaments nicht dagegen sprechen.