Es sind bedauerliche Fehler passiert, die sehr intensiv aufgearbeitet wurden. Einen Grund für eine Abwahl sehe ich jedoch nicht, da daraus resultierende Instabilitäten große Risiken bergen.
Als Gesetzgeber leitet uns primär das verfassungsrechtliche Gebot der Generationengerechtigkeit sowie die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Die Neuverschuldung von heute ist die Steuerlast von morgen. Deshalb haben wir in der Föderalismuskommission II eine Schuldenregel erarbeitet, die den Haushaltsausgleich als obersten Grundsatz verankert.
Klarstellung zu Sozialleistungen in Mettmann: Verantwortung von Bund, Land & Kommune, Schutz der Schwächsten, Stärkung Pflege, Teilhabe, konkrete Hilfe vor Ort.