Über einen entsprechenden Antrag wird im gesetzlich vorgesehenen IFG-Verfahren entschieden. Informationen zur Antragstellung finden Sie beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
Einen Fraktionszwang gibt es nicht. Nichtsdestotrotz entscheidet - ausser es handelt sich um Gewissensentscheidungen - die Mehrheit der Fraktion über das generelle Abstimmungsverhalten.
Die CDU hat einen Unvereinbarkeitsbeschluss in Bezug auf die politische Zusammenarbeit mit AfD oder Linke. Dieser besteht in meinen Augen zurecht. Deshalb kann ich für mich alles andere ausschließen.