Wenn Sie die von der Behörde angelegten Anforderungen nicht erfüllen können, würde ich Ihnen die Begleitung Ihres Einbürgerungsverfahrens durch eine sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (hier die Übersicht wohnortnaher Beratungsstellen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Beratungsstellen/) bzw. durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei empfehlen.