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Aus Sicht der Grünen Bundestagsfraktion enthält der aktuelle Entwurf zwar einzelne richtige Ansätze, etwa die stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation oder Verbesserungen bei der Unterstützung in pflegerischen Akut- und Notsituationen.
Die Bundesregierung hat inzwischen klargestellt, dass zuckerfreie Getränke wie Cola Zero und andere mit Süßungsmitteln gesüßte Light- und Zero-Produkte nicht von der geplanten Abgabe nicht von der geplanten Abgabe erfasst werden sollen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich zu Fragestellungen dieser Tragweite und Komplexität grundsätzlich nicht auf einer öffentlichen Online-Plattform äußere.