Der Bundestag hat in Gesetzgebungsverfahren immer das letzte Wort und ich werde mich persönlich dafür einsetzen, dass eine Änderung des IFG nur unter Wahrung der damit gewährleisteten, essenziellen Bürgerrechte einhergeht.
Meine Zustimmung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung.