Die Landesregierung hat einen sorgfältig begründeten Entwurf zur Weiterentwicklung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vorgelegt, der das Ziel verfolgt, klare Zuständigkeiten, verlässliche Verfahren und mehr kommunale Verantwortung zu schaffen. Der Schutz der Kulturdenkmale bleibt dabei weiterhin gewährleistet.