Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 sind die Länder selbst für das Besoldungsrecht zuständig, so dass auch die Besoldungshöhe in den einzelnen Ländern zum Teil deutlich voneinander abweicht. Die Besoldungshöhe in Nordrhein-Westfalen liegt im Ländervergleich überwiegend mindestens im vorderen Mittelfeld und ist damit durchweg konkurrenzfähig.