Zunächst freue ich mich, dass wir mit den Vorschlägen ein stimmiges Gesamtpaket schnüren konnten. Mit einer vollständigen Umsetzung erreichen wir wichtige Fortschritte für unser gemeinsames Alterssicherungssystem.
Für mich gilt, dass es bei einer Änderung der Systematik – die verfassungsrechtlichen Hürden einmal ausgeklammert – die Behandlung für Anleger einfach, folgerichtig, vollziehbar und innovationsfreundlich werden muss.