Antwort 11.08.2026 von Thekla Walker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zumindest bei der Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent kann die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen ersten vorläufigen Erfolg verbuchen.
In der Zwischenzeit wurde das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzt von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Enthalten sind viele begrüßenswerte, aber auch einige hinterfragungswürdige Inhalte.
Die Reform ändert die Finanzierung der Psychotherapie. Ziel ist Stabilität, gleichzeitig müssen mögliche Verschlechterungen in der Versorgung vermieden werden.