Wie der Schutz verfahrensrechtlich am besten sichergestellt wird, ist nun im laufenden Beteiligungsverfahren und anschließend im Landtag zu klären – Ihre fachlichen Hinweise gehören genau dorthin.
Eine vorzeitige Auflösung wäre weder im Interesse der Sache – hier der Universitätsmedizin –, noch aufgrund der Auswirkungen im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.