Sie sprechen ein wichtiges Thema an: Wie können Menschen, die ursprünglich zum Schutz nach Deutschland gekommen sind, sich inzwischen aber ein neues Leben aufgebaut haben, auch dann bleiben, wenn es den Schutz irgendwann nicht mehr braucht.
Ja, seit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 gibt es keine Beschränkungen mehr für das Behalten oder die Annahme ausländischer Staatsangehörigkeiten.
Anlass des Verfahrens ist der Schutz von Opfern sexueller Gewalt, insbesondere von Kindern. Dieses Ziel teile ich vollständig, denn Gewalt und Übergriffe egal welcher Art müssen verhindert werden.