In diesem Sinne müssen wir als Partei zusammenstehen und nicht ständig auf die eigenen Leute schimpfen, sondern vielmehr dabei unterstützen, Mehrheiten für die notwendigen Maßnahmen zu sichern.
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehen zwischen Abgeordneten und Beamten grundlegende statusrechtliche Unterschiede, die eine abweichende Behandlung von Abgeordnetenentschädigung und Beamtenbesoldung rechtfertigen.